neues vom Bundesfinanzministerium
Dies ist der RSS-Newsfeed des BMF.
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FAQ zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763)
Zum 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz in Kraft getreten. In den FAQ finden Sie insbesondere Antworten auf allgemeine Fragen zur Anwendbarkeit des Gesetzes, zum Antragsverfahren inklusive der damit verbundenen Nachweispflichten und zu den förderfähigen Aufwendungen. -
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Hier werden alle Informationen zur Forschungszulage gebündelt, die auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen sowie Dritter zur Verfügung stehen. -
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. -
Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG); Änderung der Textziffern 1.3.1.1 Mitteilung bei Überschreiten der Beteiligungsgrenze und 1.3.2 Veräußerung von Beteiligungen des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2018 (BStBl I S. 289), geändert durch BMF-Schreiben vom 18. Juli 2018 (BStBl I S. 815), vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 473) und vom 18. September 2020 (BStBl I S. 971)
Durch das Schreiben vom 28. Dezember 2020 werden die Textziffern 1.3.1.1 Mitteilung bei Überschreiten der Beteiligungsgrenze und 1.3.2 Veräußerung von Beteiligungen des BMF-Schreibens vom 5. Februar 2018, (BStBl I S. 289), geändert durch BMF-Schreiben vom 18. Juli 2018 (BStBl I S. 815), vom 21. Mai 2019 (BStBl I S. 473) und vom 18. September 2020 (BStBl I S. 971) mit sofortiger Wirkung geändert. -
FAQ „Corona“ (Steuern)
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert. -
Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung vom 15. Dezember 2020 (BGBl I Seite 2933); Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2021
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. -
Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Das am 15. Dezember 2020 in Tallinn unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. Das Änderungsprotokoll zum DBA-Estland setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Estland um. -
Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf Telekommunikationsdienstleistungen
Durch Artikel 12 Nr. 4 i. V. m. Artikel 50 Abs. 4 des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) wurden zum 1. Januar 2021 § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG eingefügt und § 13b Abs. 5 UStG geändert. Die bestehende Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG wurde auf sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ausgeweitet. Die Änderung hat zur Folge, dass bei nach dem 31. Dezember 2020 ausgeführten sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation an sog. Wiederverkäufer der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 12 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 6 UStG ist. -
Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden. -
1) Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (Aktuelle Ergebnisse)
Die Steuereinnahmen am aktuellen Rand finden Sie hier als Pdf- und xlsx-Dokumente zum Download.
